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In unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit wird die gesetzliche Vorgabe von BEM in einer Art erfüllt, die  große Chancen verschenkt.

BEM, das betriebliche Eingliederungsmanagement, verpflichtet den Arbeitgeber dazu, Mitarbeiter_innen, die länger als 6 Wochen in Jahresfrist erkrankt waren,

zu einem Gespräch einzuladen.

Dieses Gespräch findet typischerweise in Anwesenheit von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter_innen, ggfs. weiteren Personen statt und soll dem Ziel dienen, Arbeitsplatz und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die gesundheitlichen Bedingungen der Gesprächpartner_in positiv beeinflusst werden.

In der Wahrnehmung werden diese Gespräche von den meisten Beteiligten eher als bedrohlich, als Druck oder als direktive Maßnahme wahrgenommen.

Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das vorteilhaft für alle sein kann!

 

Betrachten wir zunächst die Situation des/r Betroffenen: Längere Erkrankungen führen dazu, dass man an den Arbeitsplatz zurückkommt und sich dort zunächst „schlecht informiert“ fühlt oder als „störend“ empfindet. Die Alltagsinformationen fehlen über Wochen, das Empfinden der Kolleg_innen und des Teams mag sich gegen den Erkrankten entwickelt haben. Dazu kommt vielleicht ein persönliches „Verlusterlebnis“ durch Krankheit sowie Respekt bis zu Angst bezogen auf den Wiederbeginn. Es herrscht so häufig ein Klima der Verunsicherung.

Die Erkrankung kann eine Ursache in der kollegialen Interaktion gehabt haben, an der sich zwischenzeitlich kaum etwas geändert hat. Ein weiterer Verursachungskomplex bei längerer Krankheitsdauer kann die „innere Kündigung“ sein. Gerade dann empfiehlt sich der Austausch im Gespräch.

Wird durch das Unternehmen ein ernstgemeinter Gesprächsversuch unternommen, können Unterstützungen für die Erkrankten gefunden werden.  So kann auch mit dem Team im Vorfeld ein Gespräch geführt werden, sodass Unterstützung bei Ängsten und Beeinflussung der  Verunsicherung gewährleistet werden kann.

 

Aber nicht nur der_die Erkrankte hat spezifische Bedürfnisse. Hier sollen nur exemplarische Punkte genannt werden, zu späteren Zeitpunkten werden die einzelnen Punkte in Blogs intensiver bearbeitet:

 

  1. Bedürfnisse der Unternehmensleitung:
    geringe Krankheitsquote und reibungsloser Betrieb, Akzeptanz finanzieller und struktureller Realität,…
  2. Bedürfnisse des Betriebsrates:
    als Gremium zur Unterstützung der MA wahrgenommen werden, Schutz vor Überforderung, …
  3. Bedürfnisse des betroffenen Restteams:
    Klarheit und Kalkulierbarkeit der Situation, keine Störung in der aktuellen Situation des Teams, …
  4. BEM-Team:
    angemessener Blick auf alle Beteiligten, Ziel- und Rollenklarheit, Erfolgserlebnisse, …

 

Schon zum Bedürfnisausgleich zwischen zwei Parteien wird es nicht selten erforderlich, externe Hilfe hinzuzuziehen. Hier gilt es, fünf unterschiedliche Bestrebungen zu beachten. Es gilt nicht nur die Gesundheit des Einen zu wahren, sondern die aller direkt und indirekt Beteiligter – es geht um Haltung, Werte und Wahrnehmung des Unternehmens im gesundheitlichen Kontext. Diese Vermischung macht deutlich, dass die aufmerksame Beachtung des Gesetzes viel Positives (Haltung, gegenseitiger Respekt, Anerkennung der MA,…) zur Folge haben kann.
Das Verfahren ist, so verstanden, mediativ oder kooperativ zu gestalten. Das Ergebnis der Unterhaltung(en) betrifft die soziale Gesundheit, auch wenn die eigentliche Krankheit körperlich oder seelisch war.

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Über den Autor

Dr. Heinz Pilartz

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1 Kommentar
  1. Antworten
    19. Juli 2016 um 9:46 Uhr
    Harald Schaffel

    Hallo zusammen,
    ein sehr interessanter Artikel.
    BEM verpflichtet den Unternehmer sich mit dem Thema GESUNDHEIT der Mitarbeiter zu beschäftigen.
    Viel wichtiger finde ich jedoch, das BEM dem Unternehmer die Möglichkeit bietet, sich mit seinen Mitarbeitern zu verständigen und in einen fließenden Dialog zu kommen. Gesunde Unternehmen brauchen gesunde und zufriedene Mitarbeiter.

    Herzliche Grüße
    Harald Schaffel

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