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Gesundheitsmanagement

Konfliktmanagement (KM) und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Die Einführung eines Konfliktmanagements (KM), in dem Konflikte offen angesprochen und bearbeitet werden können, und die Integration in ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) bieten eine Möglichkeit, Streitigkeiten in der Entstehung zu erkennen und einvernehmlich beizulegen.

Die Einführung eines BGM mit der daraus entstehenden Gesundheit des Einzelnen unterstreicht die Wichtigkeit einer positiven Herangehensweise. Menschen, die im Bereich des Gesundheitswesens arbeiten, werden in einem hohen Maße körperlich, seelisch und sozial gefordert. Zukunftsorientiert ist es unabdingbar, diesen Menschen Unterstützung in ihrem Handeln zu bieten. Die Förderung ihrer Gesundheit sollte im Mittelpunkt stehen, gesunde MitarbeiterInnen schaffen GESUNDE UNTERNEHMEN.

Mit der Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und eines Konfliktmanagements (KM) können die MitarbeiterInnen ein Gefühl von Wertschätzung, Bewältigbarkeit, Umsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit in ihre Arbeit erhalten.

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
  • Konfliktmanagement (KM)

BGM ist die systematische sowie nachhaltige Schaffung und Gestaltung von gesundheitsförderlichen Strukturen und Prozessen einschließlich der Befähigung der Organisationsmitglieder zu einem eigenverantwortlichen, gesundheitsbewussten Verhalten.

Konfliktmanagement ist die systematische sowie nachhaltige Schaffung von Maßnahmen zur Verhinderung einer Eskalation oder einer Ausbreitung eines bestehenden Konfliktes. Ziel eines KM ist die systematische Auseinandersetzung mit Konflikten zur Reduktion von Konfliktkosten, Stress und der daraus resultierenden Krankheit der MitarbeiterInnen.

Die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Handlungsfelder ist bereits ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der Wichtigkeit der Ressource Mensch Rechnung zu tragen. Hierzu zählen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    Die Gefährdungsbeurteilung auch von psychischen Belastungen (dazu gehört auch die Bearbeitung von Konflikten) bei der Arbeit ist im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben. Darin kommt klar zum Ausdruck, dass psychische Belastungen zu berücksichtigen sind.
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) (SGB IX ³84 Absatz 2)
    Ist ein wichtigstes Instrument, dass die Rehabilitation und die Integration von kranken und behinderten Menschen in den Vordergrund stellt. Dieser Paragraph schafft Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten für ein BEM bei gesundheitlichen Beschwerden und Erkrankungen.
  • Präventionsgesetz (PrävG)
    Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention sowie die Implementierung von BGM und KM führen langfristig zu einem besseren Miteinander und zur Steigerung von Produktivität und Leistung.

Unternehmen, die sich dessen bewusst sind, können und werden einen höheren wirtschaftlichen Ertrag erzielen.

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